Bescheinigung der Vertretung
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Laut § 10 des Gesetzes Nr. 22/1997 GS über technische Anforderungen auf Produkte und über Änderung und Ergänzung von einigen Gesetzen sowie § 5 der Regierungsverordnung Nr. 178/1997 GS im Sinne von späteren Vorschriften zur Festlegung von technischen Anforderungen auf Baustoffe.
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